Wir halten dicht. Versprochen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bodenschutztechnik GmbH
Sitz: Wuppertal

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsgrundlagen

Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: 1. Individueller Werkvertrag, 2. Leistungsbeschreibung / Angebot, 3. diese AGB, 4. VOB/B in gültiger Fassung.

§3 Angebote / Vertragsschluss

Angebote sind ab Ausstellungsdatum für die Dauer von 4 Wochen gültig. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns Anpassungen insbesondere hinsichtlich Preisen und Ausführungszeiten vor. Für die Erstellung von Angeboten, insbesondere bei erhöhtem Aufwand (z.B. Besichtigungen, Aufmaß, technische Ausarbeitung), behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vor. Angebote sind Grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande. Technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie die Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

§4 Preise / Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage netto, mit 3% Skonto. Bei Verzug gelten Verzugszinsen gemäß §288 Abs.2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz). Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§5 Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen (§632a BGB).

§6 Sicherheitsleistung (§650f BGB)

Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber eine Sicherheit bis zu 110% der vereinbarten Vergütung verlangen. Bis zur Stellung der Sicherheit besteht ein  Leistungsverweigerungsrecht.

§7 Ausführung / Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber hat für geeignete klimatische Bedingungen, Baufreiheit, Strom- und
Wasserversorgung zu sorgen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung  berechtigen zur Fristverlängerung und gesonderten Vergütung.

§8 Abnahme

Die Abnahme erfolgt gemäß §12 VOB/B. Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme oder Mängelanzeige, gilt das Werk als  abgenommen.

§9 Gewährleistung

Es gilt §13 VOB/B. Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab Abnahme. Keine Gewährleistung für Untergrundmängel, chemische Überbeanspruchung, Fremdeinwirkung oder nicht vertragsgemäße Nutzung. Eine Verlängerung der Gewährleistung ist ausschließlich bei Abschluss eines gesonderten Wartungsvertrages möglich. Voraussetzung hierfür ist die vertragsgemäße Durchführung der vereinbarten Wartungsleistungen über die gesamte Laufzeit. Bei Nichtdurchführung oder Unterbrechung der Wartung entfällt die Gewährleistungsverlängerung.

§10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweils bestehende Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Eine Haftung für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

§11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Bodenschutztechnik GmbH.

§12 Dokumentationspflicht

Der Auftragnehmer dokumentiert sämtliche Arbeitsschritte, klimatische Bedingungen, Untergrundprüfungen, Haftzugwerte sowie Materialchargen.

§13 Gerichtsstand / Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wuppertal. Es gilt deutsches Recht.

§14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.